Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 07.11.1997 | SG Düsseldorf, 31.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5022
OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1996,5022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1996 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1996,5022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1996 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1996,5022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz für einen Verkehrsunfall aus einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung; Annahme einer Unfallverursachung in Suizidabsicht; Fehlen eines erkennbaren Motivs; Wahrnehmungsstörungen aufgrund von Medikamenteneinnahme; Beweislastverteilung zwischen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 10 Abs. 1; VVG § 152

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95
    Demgegenüber hat der Versicherungsnehmer die Ausnahmetatbestände der §§ 827 S. 2, 828 II BGB zu beweisen (h.M.; a.A. Prölss, in: Baumgärtl, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5 ... - Versicherungsrecht - 1993); das ist im Deliktsrecht seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 98, 135; vgl. außerdem BGHZ 102, 227 für den Fall der Erbunwürdigkeit), und es gilt gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer im Falle des Risikoausschlusses gemäß § 152 VVG, wenn über die Zurechnungsfähigkeit des Versicherten gestritten wird (vgl. BGH NJW 90, 2387 = VersR 90, 888).
  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95
    Demgegenüber hat der Versicherungsnehmer die Ausnahmetatbestände der §§ 827 S. 2, 828 II BGB zu beweisen (h.M.; a.A. Prölss, in: Baumgärtl, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5 ... - Versicherungsrecht - 1993); das ist im Deliktsrecht seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 98, 135; vgl. außerdem BGHZ 102, 227 für den Fall der Erbunwürdigkeit), und es gilt gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer im Falle des Risikoausschlusses gemäß § 152 VVG, wenn über die Zurechnungsfähigkeit des Versicherten gestritten wird (vgl. BGH NJW 90, 2387 = VersR 90, 888).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95
    Demgegenüber hat der Versicherungsnehmer die Ausnahmetatbestände der §§ 827 S. 2, 828 II BGB zu beweisen (h.M.; a.A. Prölss, in: Baumgärtl, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5 ... - Versicherungsrecht - 1993); das ist im Deliktsrecht seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 98, 135; vgl. außerdem BGHZ 102, 227 für den Fall der Erbunwürdigkeit), und es gilt gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer im Falle des Risikoausschlusses gemäß § 152 VVG, wenn über die Zurechnungsfähigkeit des Versicherten gestritten wird (vgl. BGH NJW 90, 2387 = VersR 90, 888).
  • OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78

    Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95
    Die Beweislast des Versicherers betrifft den natürlichen Vorsatz, also Wissen und Wollen der Schadensherbeiführung (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - VersR 81, 178).
  • OLG Köln, 13.04.1999 - 9 U 85/98
    Den ihm obliegenden Beweis kann der Versicherer auch dadurch führen, daß er Indizien nachweist, die den Rückschluß auf die Vorstellung des Täters zulassen (BGH VersR 1997, 806 und OLG Hamm, r+s 1997, 3).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10312
OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,10312)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.1997 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,10312)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 1997 - 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,10312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 13 II 2

  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen eines Verbandes i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (hier: Arbeitsgemeinschaft von Marktforschungsinstituten in Vereinsform); Widerlegung der für den den Verband streitenden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Bezweckt ein rechtsfähiger Verband - so wie hier - die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder u.a. durch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, muß er u.a. personell und sachlich in der Lage sein, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten und zu bewerten, so daß typische und durchschnittlich schwierig zu verfolgende Wettbewerbsverstöße von ihm selbst erkannt und von ihm selbst abgemahnt werden können, falls er sich nicht - was ihm freisteht - im Einzelfall eines Rechtsanwaltes bedient (BGH GRUR 1994, 831 - "Verbandsausstattung II" - BGH GRUR 1991, 684/685 - "Verbandsausstattung I" - Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 25 zu § 13 UWG; Teplitzki, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 13 Rdnr. 28).

    In einem solchen Fall liegt die Annahme nahe, daß ein Verband auch weiterhin die betreffenden Voraussetzungen erfüllt und dürfte es in aller Regel berechtigt sein, zu seinen Gunsten insoweit eine tatsächliche Vermutung eingreifen zu lassen (vgl. BGH GRUR 1994, 831 - "Verbandsausstattung II" - BGH GRUR 1986, 320/321 f - "Wettbewerbsverein I" -).

    Jedoch muß letzteres regelmäßig auf den Einzelfall beschränkt bleiben und darf nicht soweit gehen, daß dieser Tätigkeitsbereich generell auf einen Rechtsanwalt verlagert wird (vgl. BGH GRUR 1994, 831/832 - "Verbandsausstattung II" - Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 13 UWG).

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Er muß zu einer derartig umfassenden Tätigkeit aber nicht nur theoretisch in der Lage sein, sondern diese auch regelmäßig tatsächlich ausüben (vgl. BGH GRUR 1986, 320/321 - "Wettbewerbsverein I" - BGH GRUR a.a.O., - "Verbandsausstattung II" - Baumbach-Hefermehl, a.a.O.).

    In einem solchen Fall liegt die Annahme nahe, daß ein Verband auch weiterhin die betreffenden Voraussetzungen erfüllt und dürfte es in aller Regel berechtigt sein, zu seinen Gunsten insoweit eine tatsächliche Vermutung eingreifen zu lassen (vgl. BGH GRUR 1994, 831 - "Verbandsausstattung II" - BGH GRUR 1986, 320/321 f - "Wettbewerbsverein I" -).

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Dies heißt aber nicht, daß das befaßte Gericht insoweit Amtsermittlungen anzustellen hat (vgl. BGH MDR 1989, 623; Zöller-Greger, ZPO, 20. Aufl., Rdnr. 12 vor § 253), sondern bedeutet nur, daß das Gericht, wenn sich aus dem Sachverhalt oder dem sonstigen Streitstoff Hinweise auf ein Zulässigkeitshindernis ergeben, diesen auch ohne Rüge der Partei nachzugehen hat bzw. diese berücksichtigen darf.
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Hierzu gehört es, daß der Verband neben einer nach der vorstehenden Maßgabe stattfindenden unmittelbaren Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auch andere, ebenfalls der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienenden Tätigkeiten entfaltet, wie beispielsweise die Herausgabe aufklärender Schriften oder einen Rundschreibendienst, unter Umständen auch die Teilnahme an wettbewerbspolitischen Veranstaltungen (BGH a.a.O., - "Verbandsausstattung II" - BGH GRUR 1990, 282/284 - "Wettbewerbsverein IV" -).
  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 82/89

    Verbandsausstattung - Verbandsausstattung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Bezweckt ein rechtsfähiger Verband - so wie hier - die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder u.a. durch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, muß er u.a. personell und sachlich in der Lage sein, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten und zu bewerten, so daß typische und durchschnittlich schwierig zu verfolgende Wettbewerbsverstöße von ihm selbst erkannt und von ihm selbst abgemahnt werden können, falls er sich nicht - was ihm freisteht - im Einzelfall eines Rechtsanwaltes bedient (BGH GRUR 1994, 831 - "Verbandsausstattung II" - BGH GRUR 1991, 684/685 - "Verbandsausstattung I" - Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 25 zu § 13 UWG; Teplitzki, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 13 Rdnr. 28).
  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84

    "Bekleidungswerk"; Prozeßführung eines Verbandes; Werbung mit dem Begriff

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95
    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bekleidungswerk" (BGH GRUR 1986, 676/677) entschieden hat, daß die Aufgabenverlagerung auf ein Anwaltsbüro der Prozeßführungsbefugnis des Verbandes nicht entgegengehalten werden kann, handelt es sich dabei um einen in engen Grenzen anzuerkennenden Ausnahmefall.
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 7. November 1997 - 6 U 188/95 -, auf das die Revisionserwiderung sich beruft, ist die zugunsten des Klägers sprechende Vermutung auch nicht erschüttert.
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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 31.07.1997 - S 6 U 188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,26508
SG Düsseldorf, 31.07.1997 - S 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,26508)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.1997 - S 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,26508)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - S 6 U 188/95 (https://dejure.org/1997,26508)
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